Hinweis für Wagenbauer:

Ein Wagen ist nach unserer Definition ein Anhänger der von einem Zugfahrzeug gezogen wird.
Der überwiegende Teil der Gruppe befindet sich auf dem Wagen >=50%.

Aus versicherungstechnischen Gründen untersagen manche Versicherer eine Beförderung von mehr als z.B. acht Personen,
da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Dieser Forderung ist dann natürlich nachzukommen.

Dann sollte aber bitte auch die maximal erlaubte Anzahl von Teilnehmern auf dem Wagen sein,
um auch als Wagen gewertet zu werden!

Anmeldeschluss ist der 11. August 2018
Unterlagen zur Anmeldung und weitere Informationen zur Korsofahrt 2018 findest Du hier

Wichtige Info für die Korsoteilnehmer